Aktuelles aus der Wohnungsgenossenschaft

Kritik an Preiserhöhung der GKU

Drastische Preissteigerungen bei den Wasser- und Abwasserkosten ab 2021: Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Anklam hat mit der Zusendung der Jahresrechnung die durch die Verbandsversammlung am 09.12.2020 beschlossenen neuen Preise im Bereich der Grundgebühren mitgeteilt. Hiernach erhöhen sich die Grundpreise für das Trinkwasserentgelt und Schmutzwasserbeseitigungsentgelt im Bereich der Zählergröße QN 2,5 um knapp 50 %. Das bedeutet, dass die Grundgebühr im Jahr von ca. 160,00 € auf 249,00 € steigen wird. Bei dem nächst größeren Zähler wird die Grundgebühr um ca. 30 % angehoben. Begründet wird diese Preisanpassung damit, dass aufgrund der geringen Wasserverbräuche die Fixkosten des Zweckverbandes nicht mehr gedeckt werden. Dem aber nicht genug, hat die Verbandsversammlung ebenfalls beschlossen, dass ab dem 01.05.2021 als Bemessungsgrundlage für den Grundpreis nicht mehr die Größe des Trinkwasserzählers ausschlaggebend ist, sondern die Zahl der zu versorgenden Wohneinheiten. Das bedeutet, dass dann jede Wohneinheit, egal welche Größe, einen jährlichen Grundpreis von 249,00 € zu zahlen hat.

Wir von der Wohnungsgenossenschaft Anklam eG haben diesbezüglich bereits mit dem Verbandsvorsteher, Herrn Bürgermeister Michael Galander, und dem Geschäftsführer des Verbandes, Herrn Strobel, Gespräche geführt, um zu erfahren wie die Kostenkalkulation des Zweckverbandes aussieht, die solche drastischen Preissteigerungen von mehr als 1300 % begründet. Eine ordentliche Erläuterung gab es von Seiten des Zweckverbandes nicht und die dürftige Begründung, dass damit nunmehr eine Ungerechtigkeit behoben wird, da nunmehr der Mieter die gleichen Grundgebühren wie ein Einfamilienhausbesitzer im Jahr bezahlt, hält wenig Stand.

Die Kosten der laufenden Unterhaltung für ein Mehrfamilienhaus werden solidarisch von den Bewohnern getragen und dies ist doch der Vorteil für die Mieter in einem Mehrfamilienhaus. Die Argumentation des Zweckverbandes hätte zur Folge, dass im Grunde genommen jeder Mieter die gleichen Kosten auferlegt bekommen wie ein Eigenheimbesitzer. Aus unserer Sicht stellt dies eine deutliche Benachteiligung für die Mieter dar. Aus diesem Grund hat der Vorstand und der Aufsichtsrat entschieden, eine rechtliche Bewertung durch einen Fachanwalt vornehmen zu lassen. Solange die beschlossene Satzung nicht von der Verbandsversammlung zurückgenommen wird, beziehungsweise ein Gericht dies anordnet, hat die Satzung Bestandskraft. Aus diesem Grund sind wir gezwungen, um größere Nachzahlungen zu vermeiden, die Betriebskosten für die Position Wasser/Abwasser um circa 20 €/Wohnung/Monat anzuheben. Die neuen Vorauszahlungen der Betriebskosten werden den Mietern dann mit der Betriebskostenabrechnung für 2020 mitgeteilt.

Wir werden jedoch nichts unversucht lassen, dass diese Ungerechtigkeit wieder aufgehoben wird. Den Artikel vom Nordkurier zum Thema finden Sie hier.

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